Zensus 2022 - Fragen und Antworten (Teil III)

Zensus 2022

Im Mai 2022 ist es soweit. Nach über einem Jahrzehnt findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Im Rahmen dieses Großprojektes werden ca. 10 Millionen Menschen in der ganzen Bundesrepublik befragt.

 

Auch die Region 10 hat sich auf diese Aufgabe vorbereitet. In den Landkreisen Pfaffenhofen, Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen, als auch in der kreisfreien Stadt Ingolstadt wurden Erhebungsstellen eingerichtet. Neben den organisatorischen Tätigkeiten, wollen die Erhebungsstellen der Region 10 aber auch informieren: Welche Methode steckt hinter der Zensuserhebung? Wie oder wer wird ermittelt? Und ist eine Teilnahme verpflichtend?

 

 

1. Die Methode des Zensus

 

  • Der Zensus 2022 wird, wie schon im Jahre 2011, nach einer ganz bestimmten Methodik durchgeführt. Dieses Verfahren wird als „registergestützter Zensus“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass eben nicht wie bei einer herkömmlichen „Volkszählung“ die Gesamtheit der Bevölkerung befragt werden muss, da die meisten Informationen bereits in den Registern, wie etwa dem Melderegister, vorliegen.

 

  • Allerdings sind diese Register oft fehlerhaft. So können Personen zum Beispiel verzogen sein ohne sich am neuen Wohnort umzumelden. Um diese Ungenauigkeiten auszugleichen und aus der Statistik „herauszurechnen“ werden 10,2 Millionen Menschen in Deutschland, in der sog. „Haushaltsbefragung“, interviewt. Gleichzeitig sollen hier aber auch Daten erhoben werden, welche eben in keinem der Register zu finden sind wie Bildung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

 

  • Neben der stichprobenartigen Befragung von Haushalten, kommt es auch zu einer Vollerhebung von Wohnheimen (z.B. Studentenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Alten- und Pflegeheime). Grund ist, dass gerade bei diesen Einrichtungen die Register sehr ungenau sind, da es zu häufigen Umzügen kommt.

 

  • Zu guter Letzt kam es bereits letztes Jahr zur postalischen Befragung von etwa 23 Millionen Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum. Dies war der Tatsache geschuldet, dass in Deutschland für Wohnungen und Gebäude keine flächendeckenden Register existieren.

 

 

2. Wie wird ermittelt, wer befragt wird?

 

  • Im Rahmen der Haushaltsbefragung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Die zu befragenden Personen wurden zuvor durch eine zufällige Stichprobe ermittelt. Bei der zufälligen Auswahl der Anschriften kommt ein hochkomplexes mathematisches Zufallsverfahren zum Einsatz.

 

  • Im Gegensatz zu 2011 werden 2022 grundsätzlich alle Gemeinden in den Bereinigungsprozess der Melderegister einbezogen. So waren es 2011 nur Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit der Ausweitung der Stichprobe auf alle Gemeinden soll gewährleistet werden, dass ein einheitlich methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Bevölkerungszahlen möglich ist.

 

 

3. Ist die Teilnahme verpflichtend?

 

  • Ja, die Teile der Bevölkerung, welche für die Befragung ausgewählt wurden, sind verpflichtet laut § 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft zu geben. Dies ist notwendig um den hohen qualitativen Ansprüche an den Zensus zu genügen. Wer auskunftspflichtig ist, wird selbstverständlich im Voraus darüber informiert.

 

Für weitere Fragen zum Thema Zensus 2022 steht Ihnen Ihre Erhebungsstelle des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm gerne zur Verfügung: Tel. 08441/27-3300 oder zensus@landratsamt-paf.de. Weitere Infos finden Sie unter: www.landkreis-pfaffenhofen.de/zensus