Volksbegehren auf Abberufung des Landtages

Eintragungsliste Volksbegehren zur Abberufung des Landtags

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren zur Abberufung des Landtages beginnt am 14.10.2021. Letzter Eintragungstag ist der 27.10.2021. Jeder Stimmberechtigte kann sich in seinem Eintragungsbezirk eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. In Geisenfeld ist dies für alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bürgerservice des Historischen Rathauses möglich (Rathausstr. 11, 85290 Geisenfeld). Zur Eintragung ist der Personal- oder Reisepass erforderlich. Jeder Stimmberechtigte kann sich nur einmal und ausschließlich persönlich eintragen (eine Stellvertretung, z.B. per Vollmacht ist unzulässig). Eine Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

 

Besitzt der Stimmberechtigte einen Eintragungsschein, kann er sich unter Vorlage des Personal- oder Reisepasses in einem beliebigen Eintragungsraum in Bayern eintragen. Mittels Eintragungsschein kann auch eine Hilfsperson mit der Eintragung für das Volksbegehren beauftragt werden, wenn der Stimmberechtigte während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Dies ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Bei anderen als den genannten Gründen (z. B. bei urlaubs- oder berufsbedingter Abwesenheit) kann eine Hilfsperson mit der Eintragung nicht beauftragt werden. 

 

Die Öffnungszeiten (ausschließlich zur Eintragung) sind:

Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr        
               
sowie zusätzlich:              
Donnerstag, 14.10.2021 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag,     23.10.2021 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr