7-Tage-Inzidenz steigt: Keine Lockerungen ab 22.03.

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Die von Bund- und Ländern vereinbarte Öffnungsstrategie hätte ab Montag, 22. März grundsätzlich weitere örtliche Öffnungsschritte vorgesehen.

Aufgrund der bayernweit stark steigenden Fallzahlen hat das Bayerische Gesundheitsministerium Lockerungen aber eine generelle Absage erteilt. Mögliche Lockerungen im Bereich der Außengastronomie, bei Kinos und beim Sport im Innen- und Außenbereich wird es daher nicht geben.

Auch die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen bewegt sich weiter nach oben. Am heutigen Freitag liegt der Wert laut RKI bei 100,6. Sollte die 7-Tage-Inzidenz nun drei Tage in Folge (Freitag, Samstag, Sonntag) über dem Schwellenwert von 100 liegen, würden ab dem übernächsten Tag (Dienstag, 23. März, 0 Uhr) weitere Einschränkungen gelten. Der Landkreis müsste dann die sog. „Notbremse“ ziehen.

 

Folgende Regelungen würden dann gelten:

 

Nächtliche Ausgangssperre

Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

 

Kontaktbeschränkungen

Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

 

Einkaufen und Dienstleistungen

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig.

Weiterhin normal geöffnet sind:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

Körpernahe Dienstleistungen

Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.

 

Sport

Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt.

 

Büchereien dürfen geöffnet bleiben. Museen und Ausstellungen müssen schließen. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Fahrschulunterricht ist weiterhin möglich.

 

Der Landkreis wird, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, über das genaue Inkrafttreten dieser „Notbremse“ nochmals informieren.

Bis dahin gelten für den Landkreis folgende Regelungen:

 

Kontaktbeschränkungen

Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl der Personen außer Betracht.

 

Einzelhandel

Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden ist nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat zudem die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Möglich ist außerdem der Abholservice Click & Collect, bei dem Kunden bestellte Artikel im Laden abholen können.

Weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung sind geöffnet:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

Körpernahe Dienstleistungen

Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen angeboten werden.

 

Sport

Es ist lediglich kontaktfreier Außensport mit Teilnehmern des eigenen sowie eines weiteren Haushalts bei insgesamt maximal fünf Personen erlaubt. Unter freiem Himmel sind Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zulässig.

 

Büchereien dürfen ebenfalls geöffnet bleiben. Auch Museen und Ausstellungen bleiben für Besucher offen, jedoch ist hier eine vorherige Terminbuchung erforderlich.