Maskenpflicht an den Werstoffhöfen entfällt

Wertstoffhof, Eingangsbereich

Ab heute entfällt die Maskenpflicht an den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

„Die Maskenpflicht wird sowohl für Besucher der Anlagen, wie auch für die dort beschäftigten Mitarbeiter aufgehoben“, informiert der stellvertretende Werkleiter Gerhard Beck. Wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen nicht möglich ist, wird allen Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

 

Durch die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Maskenpflicht unter freiem Himmel grundsätzlich aufgehoben.