Kinderreisepass künftig nur noch ein Jahr gültig

Reisepass / Kinderreisepass

Kinder benötigen bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument für Reisen ins Ausland. Der Kinderreisepass kann für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.

Zu Beginn des Jahres gab es eine Gesetzesänderung zur Gültigkeit von Kinderreisepässen. Seit 01.01.2021 besitzt jeder neue Kinderreisepass, sowie jede Verlängerung, eine Laufzeit von einem Jahr, statt zuvor sechs Jahren.

 

Die Gebühren für den Kinderreisepass bleiben unverändert. Eine Neuausstellung kostet weiterhin 13,00 €, sowie eine Verlängerung 6,00 €.

 

Bereits vor dem 01.01.2021 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben durch diese Neuerung unberührt. Eine Verlängerung ist innerhalb der Gültigkeit vorzunehmen und maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.

 

Anstelle eines Kinderreisepasses ist, je nach Reiseziel, auch die Beantragung eines regulären Personalausweises oder Reisepasses möglich.

Bei Fragen können Sie sich gerne an den Bürgerservice Geisenfeld wenden, unter der Tel.Nr. 08452 / 98-43 oder per Mail an buergerservice@geisenfeld.de.