Fragen und Antworten zum Thema Silvester

Kleeblatt

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm informiert in einer Mitteilung über die Regelungen der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu Silvester.

 

Wie und mit wem kann ich Silvester feiern?

Für Silvester gelten strengere Regeln als an den Weihnachtstagen.  Erleichternde „Sonderregelungen“ gibt es leider nicht.

Private Treffen sind somit an Silvester und Neujahr nur möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

 

Darf ich an Silvester Feuerwerk abbrennen („böllern“)?

Es ist untersagt, auf von den zuständigen Behörden festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in Sinne von § 3a SprengG mit sich zu führen oder abzubrennen. Soweit einzelne Gemeinden Platzverbote verhängt haben, bitten wir diese zu beachten.

 

Gilt auch an Silvester die Ausgangssperre?

Die bayernweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt auch an Silvester und Neujahr. Das Abrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Zudem ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Sinne von § 3a Sprengstoffgesetz untersagt.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist deshalb -soweit es überhaupt durchgeführt wird- nur im eigenen Garten möglich. Das Abfeuern von Feuerwerk von Balkonen ist zwar nicht verboten, das Landratsamt Pfaffenhofen bittet jedoch im Hinblick auf die körperliche Unversehrtheit und mögliche Sach- und Brandschäden, darauf zu verzichten.

 

Wie sieht es mit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit aus?

Nach der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Uhrzeit, Tag und Nacht.

 

Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen im Rahmen des Coronavirus finden Interessierte unter
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.   

 

(HK)