Eintragungspflicht für Photovoltaik-Anlagen

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Photovoltaikanlagen müssen gemeldet werden.

Photovoltaik-Anlagen Besitzer müssen ihre Anlage bis zum 31.01.2021 im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de eintragen. Darauf hat der Fachbereich Energie und Klimaschutz am Landratsamt Pfaffenhofen erneut hingewiesen. „Dies ist auch notwendig, wenn Sie sich bereits in einem der Altregister eingetragen hatten, da Ihre persönlichen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in das MaStR übertragen werden konnten“, so Maximilian Weidenhiller vom Landratsamt.

Wer die Frist verstreichen lässt, dem droht die Aussetzung der Vergütungszahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Strafzahlungen von bis zu 50.000 €.

 

Bei weiteren Fragen oder Problemen bei der Registrierung sowie fehlendem Internetzugang wenden sich Photovoltaik-Anlagen Besitzer am besten direkt an die Bundesnetzagentur unter Tel. 0228 14 3333.