Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesgesetz

BEKANNTMACHUNG

zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

nach dem Bundesmeldegesetz

 

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung  gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung  gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld,

Bürgerservice

Rathausstr. 11, 85290 Geisenfeld

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr,

Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr

 

vornehmen.

 

Geisenfeld, 23.05.2022

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT GEISENFELD

 

 

Paul Weber
Gemeinschaftsvorsitzender