Eingeschränkter Parteiverkehr in Rathäusern und Landratsamt

Rathaus

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist der Parteiverkehr im Landratsamt Pfaffenhofen und allen Gemeindeverwaltungen im Landkreis ab Montag, 22.11.2021 eingeschränkt.

 

Auch in Geisenfeld ist demnach ein persönlicher Besuch im Rathaus und im Bürgerservice (Historisches Rathaus) nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

"Selbstverständlich sind wir weiterhin telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte erledigen Sie Ihre Anliegen soweit es geht auf diesen Wegen.", so Erster Bürgermeister Paul Weber.

 

Telefonsch ist das Rathaus und der Bürgerservice wie folgt erreichbar:

Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Mo - Mi 14.00 - 16.00 Uhr und

Do 14.00 - 18.00 Uhr

 

In den Häusern gilt die FFP2-Maskenpflicht sowie die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Die Kontaktmöglichkeiten zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finden Sie hier.

 

Die Schließung der Häuser ist auf die gemeinsame Entscheidung der Bürgermeister im Landkreis und Landrat Albert Gürtner zurückzuführen. „Wir alle müssen derzeit einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge leisten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, unsere Einrichtungen nur zu besuchen, wenn sie gesund und symptomfrei sind. Sollte es möglich sein, bitten wir Sie, vor dem Besuch unserer Rathäuser freiwillig in einem der Testzentren einen Schnelltest durchzuführen. Für ihr Verständnis bedanken wir uns recht herzlich“, so Martin Schmid, Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Pfaffenhofen.

Hier gelangen Sie zu den Testmöglichkeiten (unten bei "Weiterführende Links").

 

Alle Anliegen, die sich telefonisch oder per Mail erledigen lassen, sollen vorrangig auf diesem Weg geklärt werden. „Zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten wir unseren Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten. Wir hoffen, dass diese Vorgehensweise auf Verständnis stößt“, so Landrat Albert Gürtner.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Zulassungsstelle und die Führerscheinbehörde. Diese haben in gewohnter Weise geöffnet. Landrat Albert Gürtner weist jedoch darauf hin, dass auch hier das Hygienekonzept strikt zu beachten ist.