Einbeziehungssatzung Nr. 6 „Am Moosgraben – 1. Änderung“ der Stadt Geisenfeld

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Einbeziehungssatzung Nr. 6 „Am Moosgraben – 1. Änderung“ der Stadt Geisenfeld;

Hier: Öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB – vereinfachtes Verfahren

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 22.04.2021 die Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 6 „Am Moosgraben“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 17.02.2022 den Entwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung gebilligt.

Die Einbeziehungssatzung soll bezüglich der Festsetzungen in Teilbereichen geändert werden.

 

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegt in Zell und beinhaltet folgende Flurstücke: 536/74, 536/93, 536/94, 536/95, 536/96 Gemarkung Zell. Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Nr. 6 „Am Moosgraben“ und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

 

Einbeziehungssatzung Nr. 6 „Am Moosgraben – 1. Änderung“ der Stadt Geisenfeld;

 

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Mit der Änderung wurde das Planungsbüro Schwarz, München beauftragt. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 6 „Am Moosgraben – 1. Änderung“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 17.02.2022, können im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

20.04.2022 bis 20.05.2022

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/index.php?id=0,928) eingestellt. Für den Besuch des Rathauses gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Daher bitten wir Sie um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung unter Tel.: 08452/98-102.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

STADT GEISENFELD                      Paul Weber

Geisenfeld, 07.04.2022               1. Bürgermeister