Bekanntmachung über Widmung, Auf- und Abstufung von Straßen und Wegen; hier: "Mitter Ödenhof"

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Bekanntmachung über

Widmung, Auf- und Abstufung von Straßen und Wegen

 

 

 

 

 

Aufgrund des Beschlusses vom Stadtrat Geisenfeld vom 21.03.2021 wird

 

  X      die unter 1 aufgeführte Straße gemäß Art. 6 BayStrWG gewidmet,

          die unter 1 aufgeführte Straße gemäß Art. 7 BayStrWG aufgestuft,

          die unter 1 aufgeführte Straße gemäß Art. 7 BayStrWG abgestuft.

 

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:

Mitter Ödenhof

Anfangspunkt:

Abzweigung vom Feldweg Fl.Nr. 307/2

Endpunkt:

Endet an der östlchen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 320

Gemeinde:

Stadt Geisenfeld

Landkreis:

Pfaffenhofen a. d. Ilm

 

2. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):

Art der Baulast

Träger der Baulast

Gültig ab

von km

bis km

Länge km

Straßenbaulast

Geisenfeld Stadt

 

0,000

0,598

0,598

 

3. Verteiler Bekanntmachung

Amtstafel, Presse, Homepage

 

4. Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung am 27.04.2021

 

5.Sonstiges:

Gründe für die Widmung:

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, Zi.Nr. 105 in der Zeit vom 13.04.2021bis 27.04.2021 eingesehen werden.                                                                                                                                                                                                                        

 

Gez.

                 

Paul Weber

1.Bürgermeister