Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Geisenfeld für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ und 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisenfeld im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 19.08.2021 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ sowie die 45. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Das Planungsgebiet liegt rund 1 km östlich der Stadt Geisenfeld und unmittelbar östlich des Ortsteils Engelbrechtsmünster. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurnummern: Fl. Nr. Nr. 159, 156, 154, 157/1, 157 und 161 Gemarkung Engelbrechtsmünster.Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5,5 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.
Geltungsbereich
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ sowie der 45. Änderung des Flächennutzungsplans und die jeweiligen Begründungen und Umweltberichte liegen
im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105,
85290 Geisenfeld
vom 13.07.2022 bis einschließlich 16.08.2022
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar und liegen ebenfalls aus:
[S]: Stellungnahmen
[B]: Aussagen in Begründungen und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)
[P]: Planinhalte (Festsetzungen, Darstellungen der Bauleitpläne)
Gutachten zu Blendwirkungen, Projekt Nr. 2021-2784 vom 30.03.2022
Übersichtskarte zum Kiesabbau vom 18.03.2021
Schutzgut |
Art der vorhandenen Informationen |
Tiere / Artenschutz und Pflanzen |
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Boden |
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Wasser |
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Luft / Klima |
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Landschaft und Erholung |
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Mensch und seine Gesundheit |
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Kultur- und Sachgüter |
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Fläche |
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Wechselwirkungen |
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Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Stadt Geisenfeld, Erich Erl
den 04.07.2022 2. Bürgermeister