Aus dem Stadtrat: Ehrung für verdiente Menschen

Ehrenurkunde

Bürgermeister Paul Weber und die Verwaltung haben dem Stadtrat bei der letzten Sitzung eine so genannte Ehrenordnung vorgeschlagen, die einstimmig beschlossen wurde. Wie der Rathauschef mitteilt, ist es ihm ein besonderes Anliegen, Menschen auszuzeichnen, die sich um die Stadt Geisenfeld verdient gemacht haben.

 

Künftig wird es folgende offizielle Ehrungen von Seiten der Stadt geben: Ehrenbürgerwürde, Bürgermedaille in Gold, Bürgermedaille in Silber, Stadtmedaille, Ehrenurkunde. Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ehrungen liegt entweder beim ersten Bürgermeister oder bei einer Anzahl von mindestens fünf Mitgliedern des Stadtrats. Wer letztendlich eine Ehrung bekommt, darüber entscheidet der Stadtrat für jeden Einzelfall.

 

Es ist vorgesehen, dass die jeweiligen Auszeichnungen in einer feierlichen Form stattfinden, in der Regel im Rahmen einer Stadtratssitzung. Ehrenbürger und Träger der Bürgermedaille haben keine besonderen Rechte. Ein kleiner Bonus ist jedoch, dass sie zu Kulturveranstaltungen der Stadt freien Eintritt haben.

 

Die Ehrungen im Detail:

 

Ehrenurkunde
Die Ehrenurkunde kann für besondere Leistungen im Sport verliehen werden und zwar bei Erreichen eines ersten, zweiten oder dritten Platzes bei bayerischen, deutschen oder internationalen Wettbewerben.

 

Stadtmedaille
Die Stadtmedaille kann für hervorragende Leistungen in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Förderung des Stadt – und Allgemeinwohls sowie Jugend- und Sozialarbeit verliehen werden. Dies gilt sowohl für einzelne Personen als auch für Vereine und Institutionen.

 

Bürgermedaille
Die Bürgermedaille wird verdienstvolles Wirken um die Stadt verliehen. In Silber an Mitglieder des Stadtrats, die den Gremium 20 Jahre angehören und an Personen, die eine lange tadellose Tätigkeit in ihrem Beruf nachweisen können und sich durch verdienstvolles Wirken (etwa als Ortssprecher oder als Vereinsfunktionär) für die Allgemeinheit hervorgetan haben. In Gold kann die Medaille an Mitglieder des Stadtrats vertrieben werden, die dem Gremium seit mindestens 30 Jahren angehören sowie an Personen für "hervorragende Verdienste um die Allgemeinheit“.

 

Ehrenbürgerwürde
Die Ehrenbürgerwürde kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Ansehen und die Geschichte der Stadt hervorragende Verdienste erworben und die Entwicklung entscheidend beeinflusst und geprägt haben.