Abgabe der Steuererkläungen für 2020 bis spät. 31.07.2021

Steuererklärung 2021

Finanzämter fordern bis 31.07.2021 auf, Steuererklärungen abzugeben

Die bayerischen Finanzämter, darunter auch das für Geisenfeld zuständige Finanzamt Pfaffenhofen/Ilm, fordern alle steuerpflichten Bürgerinnen und Bürger auf, dass Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2020 bis spätestens 31.07.2021 einzureichen sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichsenden Wirtschaftsjahr, i.d.R. vom 01.07. - 30.06. des Folgejahres,  ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des siebten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2020/2021 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 31.07.2021 abzugeben.

 

Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 31.12.2024. Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31.12.2020 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben.

 

Bei Fragen steht das Finanzamt zur Verfügung.