Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) überprüft Restabfallvolumen

AWP

Der Abfallwirtschaftsbtrieb Landkreis Pfaffenhofen a .d. Ilm

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) informiert, dass in den kommenden Wochen die gemeldeten Bewohner pro Grundstück überprüft werden. So schreibt die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen ein Mindestvolumen von 15 l pro Person für die 14-tägige Abfuhr vor.

 

„Im Zuge des Abgleichs der Einwohnermeldedaten wird überprüft, ob das am Grundstück vorhandene Restabfallvolumen mit der gemeldeten Bewohneranzahl übereinstimmt“, so Werkleiterin Elke Müller. Bei einem 5-Personen-Haushalt genügt die kleinste 80 l Restabfalltonne, bei 6 – 8 Personen wird eine 120 l Restabfalltonne benötigt und bei 14 – 16 Personen ist die 240 l Restabfalltonne Pflicht.

 

Die Eigentümer:innen können deshalb bereits vorab ihren Behälterbestand über die Online-Verwaltung des AWP unter www.awp-paf.de/Bürgerserivice/Online-Verwaltung dementsprechend anpassen.

Müller: „Bei Nichteinhaltung des Mindestvolumens werden die Eigentümer:innen angeschrieben und zum Austausch der Tonnen aufgefordert. Falls der Tonnentausch nicht in der angegebenen Frist beantragt wird, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen.“

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Service-Telefon des AWP unter 08441 7879-50 wenden.