Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkungen.
Weitere Infos dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter Downloads.
Unter den Downloads finden Sie auch den Antrag zur Erklärung der Berechtigung einer Notbetreuung. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an Hr. Hackl E-Mail: Anton.Hackl@geisenfeld.de oder Hrn.Partheymüller E-Mail: Josef.Partheymueller@geisenfeld.de.
Telefonisch hilft Ihnen Hr. Hackl (Tel. 08452-9818) oder Hr. Partheymüller (Tel. 08452 9819) gerne weiter.