2Gplus-Regel für den Zutritt ins Hallenbad

Hallenbad (pixabay-free)

Für den Zutritt zu Hallenbädern gilt seit Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am vergangenen Mittwoch die 2Gplus-Regel. Das heißt, Zutritt haben nur Personen, die genesen, vollständig geimpft und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen können.

 

Die Bescheinigung über den negativen Test ist mitzubringen, vor Ort besteht keine Möglichkeit zur Testung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate.

 

In Geisenfeld dürfen maximal 20 Personen gleichzeitig in das Hallenbad. 

 

Im Hallenbad Manching sind zudem die Besucherzahl und die Badezeit begrenzt. Der Zutritt ist nur zu bestimmten Zeiten möglich. Das Dampfbad und der Ruheraum bleiben gesperrt. Mehr Infos gibt es unter www.manching.de/hallenbad