Internetdienst Google Street View - Widerspruch ist möglich
gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH
gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst „Google Street View"
Informationen von Google, wo Aufnahmen für Google Street View gemacht werden, finden sie auf der folgenden Webseite:
http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9
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Jede/r hat das Recht und die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.
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Informationswünsche und/oder Widersprüche sind per E-Mail zu richten an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an
„Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg".
Es wird empfohlen zur Beweissicherung, die Korrespondenz für die eigene Akte auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen.
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In dem Widerspruch sollten konkret die Gebäude bzw. Grundstücke, Fahrzeuge etc. (möglichst mit Adresse) benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Im Einzelfall, z. B. zur Vermeidung von Missbrauch, ist es zulässig, dass die Berechtigung für den Widerspruch durch Google Germany GmbH geprüft wird.
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Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen, z. B. der Nennung von Gesetzesnormen, abhängig. Unerheblich ist auch, ob der Widerspruch elektronisch oder schriftlich eingereicht wird. Google hat zugesagt, alle Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) umzusetzen.
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Die Stadt Geisenfeld selbst nimmt keine Widersprüche für die Google Germany GmbH entgegen. Die direkte Wahrnehmung des Widerspruchrechtes obliegt jedem/r Einzelnen selbst.
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Das Plakat darf nicht so angebracht werden, dass es Auswirkungen auf den Verkehr haben kann. Es handelt sich bei dem Plakat um einen Widerspruch gegenüber Google, verbunden mit der Aufforderung, Bilder dieses Grundstücks bzw. dieser Wohnung nicht im Internet zu veröffentlichen. Da Google 360-Grad Panoramabilder erstellt, sollte das Plakat - auch zwecks eindeutiger Zuordnung zu einem Grundstück bzw. einer Wohnung - parallel zum Straßenverlauf aufgestellt werden. So wird es bei einem Blick auf das Grundstück voll erfasst; zugleich können Verkehrsteilnehmer nicht irritiert werden.
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